Erklärung zur Barrierefreiheit

Robin Adler ist bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen der WCAG 2.1 Level AA barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den folgenden Standards teilweise vereinbar:

  • WCAG 2.1 Level AA
  • EU-Richtlinie 2016/2102

Umgesetzte Maßnahmen

1. Wahrnehmbarkeit

  • Kontrastverhältnis von mindestens 21:1 (Weiß auf Schwarz)
  • Verwendung semantischer HTML-Elemente
  • Alternative Texte für Grafiken und Icons
  • Klare Struktur mit Überschriften (h1-h6)

2. Bedienbarkeit

  • Vollständige Tastaturnavigation möglich
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren (gold umrandet)
  • Ausreichend große Klickbereiche (min. 44x44px)
  • Keine Zeitbegrenzungen für Interaktionen
  • Skip-Links zum Hauptinhalt

3. Verständlichkeit

  • Klare, einfache Sprache
  • Logische Seitenstruktur
  • Konsistente Navigation
  • Aussagekräftige Link-Texte
  • Formulare mit Labels und Hinweisen

4. Robustheit

  • Valider HTML5-Code
  • ARIA-Attribute wo sinnvoll
  • Kompatibilität mit gängigen Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver)
  • Responsive Design für alle Endgeräte

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können folgende Bereiche noch Barrieren aufweisen:

  • Einige dekorative Grafiken ohne Alt-Text (keine Information geht verloren)
  • Externe eingebundene Inhalte (z.B. Font Awesome Icons) könnten nicht vollständig barrierefrei sein

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

E-Mail: kontakt@robin-adler.de
Betreff: "Barrierefreiheit Website"

Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage innerhalb von 7 Werktagen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten können Sie sich an die zuständige Überwachungsstelle wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
E-Mail: barrierefreiheit@msgiv.brandenburg.de

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Dezember 2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.

Stand: Dezember 2025 | Letzte Überprüfung: 25.12.2025